Gar nicht so schwer: Eine eigene Partei gründen

Gar nicht so schwer: Eine eigene Partei gründen
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In Deutschland ist es gar nicht sooooo schwer eine eigene Partei zu gründen. Hier mal ein paar Infos, wenn man anfangen will, das politische Parkett gleich mit einer eigenen Partei betreten zu wollen.

Im Herbst ist Bundestagswahl und viele wissen nicht, ob und welche Partei sie wählen sollen. So richtig daheim fühlen sich viele bei keiner Partei so richtig. Wenn man den Gedanken einmal spinnt: Warum nicht seine eigene Partei gründen?

Aber wie geht das denn mit der Gründung einer eigenen Partei? Eigentlich ist das recht simpel mit einer Parteigründung. Die Gründung einer Partei ist laut Grundgesetz (Artikel 21, Absatz 1) frei und bedarf keines konstitutiven, staatlichen Aktes.

Alles was Mann oder Frau mit der fixen Idee der Parteigründung braucht, sind zwei weitere Personen, die die Ansichten teilen. Man muss also zu dritt sein. Zusammen beschließt man ein Parteiprogramm und, wie bei einem Verein auch, eine Satzung, in der unter anderem der Parteiname festgelegt und niedergeschrieben wird, sowie die Pflichten und die Rechte der Mitglieder und wie sich der Vorstand zusammensetzt. Der Parteivorstand muss auf jeden Fall aus minimum drei Personen bestehen. Es braucht noch zwischen den mindestens drei Personen einen Gründungsvertrag und ein Gründungsprotokoll.

Diese Dokumente, also Parteiprogramm und Satzung, sowie Gründungsvertrag und Gründungsprotokoll schickt man an den Bundeswahlleiter. Infos hierzu auf www.bundeswahlleiter.de.

Das war’s dann eigentlich schon. Allerdings: Wie viele Mitglieder die eigene Partei haben muss, um letztendlich anerkannt zu werden, ist nicht genau vorgegeben oder festgeschrieben, sondern wird von Fall zu Fall individuell beschlossen, aber von 400 bis 600 Mitgliedern sollte man schon einmal ausgehen. In Zeiten von Facebook & Co. sind die aber sicherlich schnell zusammengetrommelt.

Eine Sache ist bei der Namensgebung noch zu beachten: Der Name einer Partei muss sich von dem Namen der bereits bestehenden Parteien deutlich unterscheiden; das Gleiche gilt für deren Kurzbezeichnungen oder Akronyme.

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