Mein letzter Wille: Ein Testament schreiben

Mein letzter Wille: Ein Testament schreiben

Mit einem Testament regelt man seinen Nachlass, beglückt die Langzeit-Affäre, die immer vor der Ehefrau geheimgehalten wurde, vermacht dem Sohn sein Vermögen oder vermacht jemanden eben gerade nichts, um sich so an jemandem auch nach dem eigenen Ableben noch zu rächen. Beim Verfassen eines Testaments gibt es aber etwas zu beachten.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Beim Testament aber vielleicht doch. Manchmal schiebt man es immer vor sich her und dann ereilt einen doch schneller als gedacht der Tod, und es geht einem eventuell als letzter Gedanke durch den Kopf, dass man doch noch seinen letzten Willen zu Papier bringen wollte. Hat man kein Testament gemacht oder ist keins auffindbar, regelt alles die gesetzliche Erbfolge, bei der die Ehefrau, wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, die Hälfte von allem bekommt und die zwei Kinder jeweils ein Viertel.

Hat man aber ein anderes Modell gelebt, als das klassische „verliebt, verlobt, verheiratet“, und traten im Leben mehr Menschen in selbiges, so sieht alles wieder komplett anders aus.  Zu Beispiel bekommt die Ex-Frau, wenn sie die Mutter eines ihrer noch minderjährigen Kinder ist, ebenfalls etwas ab. Wer das nicht so toll findet, dass die Ex das Geld verwaltet, bis das Kind nicht mehr minderjährig ist, der kann im Testament einen Pfleger bestimmen.

Kinder und Ehegatten haben so oder so einen Anspruch auf ein Pflichtanteil, in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Also alles der Geliebten vermachen, mit der man die schönsten Stunden vor dem Ableben verbracht hat? Fehlanzeige!

Ein Testament sollte am besten handschriftlich niedergeschrieben werden. Ist es am PC geschrieben, muss man es notariell beurkunden lassen, was auch richtig Geld kostet. Unterschrift und Datum sind Pflichtangaben auf einem Testament. Da sind wir auch gleich beim nächsten Punkt: Ändern Sie Ihr Testament hin und wieder und schreiben sie es neu. Anhand des Datum sieht man später, welches aktueller ist. Schicken Sie eventuell das Testament per Einschreiben / Rückschein an sich selbst und verschliessen sie es dann ungeöffnet. So weiß man auch dass hier nicht vor oder zurückdatiert wurde.

Das Testament sollte vor ihrem Tod niemand lesen (können) und auch den Inhalt sollte niemand mitgeteilt bekommen. Hüllen Sie sich also über den Inhalt Ihres Testaments zu Lebzeiten in Schweigen. Nach Lebzeiten schweigen Sie sowieso. Ach so: Gut verstecken ist manchmal genau so schlecht, wie nicht geschrieben. Das Testament sollte schon nach Ihrem Tod auffindbar sein. Es sollte aber sichergestellt, dass es nach dem Auffinden nicht auf einmal verschwindet, ohne dass jemand etwas davon mitbekommt. Am besten läßt man es beim Nachlassgericht verwalten. Dann ist man die Sorge auch schon einmal los.

Übrigens: Wer erbt übernimmt die Rechtsnachfolge des Verstorbenen und erbt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, auch Schulden zum Beispiel. Bei einem Vermächntnis vermachen sie jemandem nur bestimmte Dinge. Deswegen ist „Erbe“ und „Vermächtnis“ ein getrenntes Paar Stiefel.

Nach Lesen dieses Artikels macht man sich vielleicht erstmal so richtig Gedanken, wie umfangreich ein Testament selber und alles drum herum ist, um den Nachlass zu regeln. Daher empfiehlt es sich immer bei einem Anwalt, der auf Nachlassangelegenheiten spezialisiert ist, sich Rat und Information einzuholen.

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