Büsingen: Die deutsche Enklave in der Schweiz

Büsingen: Die deutsche Enklave in der Schweiz

BÜS: Wenn Sie ein Auto mit dem Kennzeichen „BÜS“ sehen, dann ist das ein Highlight, denn allzu oft wird das nicht vorkommen. Denn das Nummernschild gibt es nur knapp 800 mal und ist (oder war zumindest) somit das seltenste Kennzeichen in Deutschland; auf jeden Fall war es das, bevor alle Gemeinden wieder die „alten“ Kennzeichen erlaubt haben, die damals bei den Gemeindereformen und Gemeindezusammenlegungen in den 1970er Jahren wegfielen.

Büsingen hat aber neben seinem seltenen Kennzeichen noch eine Besonderheit: Es ist ein deutscher Ort, der komplett von der Schweiz umgeben ist. Wie damals West-Berlin von der DDR umgeben war, nur im kleineren Maßstab; oder wie der russische Oblast Kaliningrad, der an Litauen, Polen und die Ostsee grenzt. Man könnte sagen: Büsingen ist (unsere) deutsche (und einzige) Enklave in der Schweiz, naja eigentlich ist es eher unsere Exklave. Will man nach Büsingen, muss man durch die Schweiz; will man aus Büsingen raus, muss man auch durch die Schweiz. Büsingen ist übrigens nicht nur unsere einzige Enklave in der Schweiz, sondern unsere einzige überhaupt, okay: Exklave.

Büsingen liegt am Oberrhein oder besser gesagt am Hochrhein am rechten Ufer des Rheins und gehört zu dem Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg. Die Gemeinde ist, wie gesagt, komplett vom Schweizer Staatsgebiet umgeben und grenzt rechtsrheinisch an den Kanton Schaffhausen und linksrheinisch, mit dem Rhein als Grenze an die Kantone Zürich und Thurgau. Büsingen ist für die Schweiz nicht die einzige Enklave: Campione d’Italia ist die zweite Enklave, diesmal eine Italiens, innerhalb des Staatsgebietes der Schweiz; mehr als zwei sind es dann auch nicht.

Aufgrund ihrer Lage gibt es in und um Büsingen einige Sonderregelungen. So gehört Büsingen gemäß eines Vertrags aus dem jahr 1964 zum Zollgebiet der Schweiz und nicht zum Zollgebiet Deutschlands und somit auch nicht zu dem der Europäischen Union. Deshalb wird Büsingen wie eine Schweizer Gemeinde behandelt, was bedeutet, dass im im Warenverkehr zwischen Büsingen und dem restlichen Deutschland alles gleich zu beachten ist und die gleichen Regeln gelten, wie beim Warenverkehr zwischen einem Nicht-EU-Land und einem EU-Land. Zwischen Büsingen und der Schweiz hingegen gibt es aber keine Regeln zu beachten, hier herrscht freier Verkehr. Sogar manche deutsche Steuergesetze, wie zum Beuspiel die deutsche Mehrwertsteuer und manche Verbrauchsteuern (z. B. Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Alkoholsteuer, Branntweinsteuer, etc.) gelten in Büsingen, obwohl wir uns in Deutschland befinden, nicht; dafür gelten die entsprechenden Schweizer Steuern.

Kinder und Jugendliche müssen auch bei der Schulausbildung den Sonderstatus „verdauen“. Sind die ersten Jahre Grundschule noch einfach in Büsingen zu absolvieren, muss sich der Schüler oder Schülerin dann entweder für den „Schweizer Zug“ und den Besuch der weiterführenden Schulen in der Schweiz entscheiden, oder man entscheidet sich für den „Deutschen Zug“ und besucht die weiterführenden Schulen auf deutscher Seite.

Auch in puncto Niederlassungsrecht und Wohnsitzanmeldung gibt es einige Sonderregelungen. Weitere Informationen liefert da natürlich die Gemeindeverwaltung.

So oder so vergisst man in Büsingen schnell, dass man sich in Deutschland befindet. Schweizer Straßenschilder oder besser gesagt Verkehrszeichen und vieles anderes lassen einen schnell vergessen, dass man auf deutschem Boden steht, genau so wie die Währung mit der man überall bezahlt: In Büsingen zahlt man mit Schweizer Franken.

 

 

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